Die niederländische Nachsorgeverordnung wurde 1996 nach langer Diskussion erstellt und ist in das Umweltschutzgesetz von 1979 (Ministerie van Volksgezondheid en Milieuhygiëne, 1979) eingebettet. Die Artikel 8.47 bis 8.51 und 15.42 bis 15.49, zusammen auch Nachsorgeverordnung genannt, traten am 1. April 1998 in Kraft.
Ausgangspunkt ist die zeitliche Unbegrenztheit der Nachsorge: sie endet nie. Man verlässt sich auf die Abdichtung zur Verhinderung von Emissionen. Wird die Abdichtung jedoch nicht periodisch ersetzt, setzen die Emissionen wieder ein. Daher ist es vorgeschrieben, die Oberflächenabdichtung alle 50 bis 75 Jahre vollständig zu ersetzen. In den Niederlanden liegt die Verantwortlichkeit für die Nachsorge nicht beim Deponiebetreiber, sondern bei der zuständigen Behörde. Der niederländische Gesetzgeber hat dies so bestimmt, weil die Behörde immer existieren wird, ein Deponiebetreiber jedoch bankrott gehen kann. Um die gleiche Vorgehensweise in der Nachsorge zu wahren, haben alle zuständigen niederländischen Behörden eine 'Checkliste Nachsorgeplan Deponien" erstellt (Zeegers, 2002).
Copyright: | © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH |
Quelle: | Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2010 (Oktober 2010) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Heijo Scharff |
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