Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie durch Novellierung des KrW-/AbfG - Auswirkungen auf die deutsche Abfallwirtschaft

Am 19. November 2008 wurde die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Abfallrahmenrichtlinie, AbfRRL) beschlossen. Die Abfallrahmenrichtlinie ersetzt die Richtlinie 75/439/EWG über die Altölbeseitigung, die Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle, und die Richtlinie 2006/12/EG über Abfälle.


Der deutsche Gesetzgeber ist aufgerufen, die neue Abfallrahmenrichtlinie bis zum 12. Dezember 2010 in deutsches Recht umzusetzen. Bereits in der ersten Jahreshälfte 2009 haben die konzeptionellen Vorarbeiten hierzu begonnen. Die neuen Regelungen auf europäischer Ebene machen eine Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 notwendig. Das nunmehr 16 Jahre alte Leitgesetz der deutschen Abfallwirtschaft wird im Rahmen eines Ablösegesetzes neu gefasst.
Am 6. August 2010 hat das federführende Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (KrWG-RE) vorgelegt. Die übrigen Bundesministerien, die Bundesländer vor allem und die betroffenen Fach- und Umweltverbände waren zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Die mündliche Anhörung fand vom 20. bis 23. September 2010 in Bonn statt. Derzeit wird der Gesetzentwurf im Lichte der Anhörung überarbeitet und abschließend innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Nach Notifizierung durch die Europäische Kommission, die den Entwurf auf eine ordnungsgemäße Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie und auf die Vereinbarkeit mit sonstigem europäischen Recht prüft, kann der Kabinettbeschluss erfolgen und das parlamentarische Verfahren beginnen.



Copyright: © ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH
Quelle: Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2010 (Oktober 2010)
Seiten: 8
Preis: € 4,00
Autor: Regierungsrat Dr. Jean Doumet
 
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