Zuteilungsregeln für messbare Wärme in der dritten Handelsperiode (Teil 2)

Die Zuteilungsregelungen in der dritten Handelsperiode sind komplex, vor allem im Hinblick auf die Zuteilung von messbarer Wärme und die damit einhergehenden Netzbetrachtungen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Vielzahl von rechtlichen und technischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Zuteilung für messbare Wärme, ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.

Die neuen Zuteilungsregeln weisen gegenüber denen der zweiten Handelsperiode eine Vielzahl neuer Elemente auf wie beispielsweise die Zuteilung auf Ebene der Zuteilungselemente. Einzelne etablierte Begriffe werden zum Teil substantiell neu definiert. Dennoch können Begriffe und Methoden aus anerkannten Regeln der Technik, namentlich der FW 308, konsistent auf einzelne Anlagen sowie Anlagenkonstellationen angewendet werden und tragen insoweit zur Transparenz, Konsistenz und Nachvollziehbarkeit bei der Anwendung der Zuteilungsregeln durch die zuständige Behörde bei.
Zu den zentralen Streitfragen in der dritten Handelsperiode werden neben der Nachweisführung der Carbon- Leakage-Betroffenheit auch das Vorliegen von Direktlieferverträgen im Sinne des § 3 Abs. 2 ZuV 2020 zählen. Es ist weiterhin möglich, dass Anlagenbetreiber versuchen werden, die Konsumentenzuteilung für messbare Wärme und mit ihr die Festsetzung des sektorübergreifenden Korrekturfaktors anzugreifen. Weitere Schwerpunkte von Widerspruchs- und Klageverfahren werden sich im Laufe der dritten Handelsperiode herauskristallisieren. Aufgrund ihrer Komplexität und der Tatsache, dass die Zuteilungsregeln für messbare Wärme für zahlreiche Anlagen relevant sind, werden die Zuteilungsregeln für messbare Wärme voraussichtlich zu den in der dritten Handelsperiode am häufigsten diskutierten Fragestellungen zählen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 04 - 2013 (September 2013)
Seiten: 7
Preis: € 25,00
Autor: Dr.-Ing. Sebastian Briem
Lars Hoffmann
 
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