Energetische Nutzung ist Pflicht: Verschiedene Verfahren zur Bioabfallbehandlung auf dem Prüfstand

Rechtliche Bestimmungen lassen die Deponierung von Bioabfällen längst nicht mehr zu. Selbst die Kompostierung fällt im Vergleich zur energetischen Nutzung immer weiter zurück. Zwischenzeitlich gibt es mehrere Verfahren zur Vergärung von Bioabfällen, die sich teilweise deutlich unterscheiden. Die Integration einer Vergärungsanlage zum Abbau der organischen Substanz und zur Energieerzeugung wird derzeit an vielen Standorten geprüft und an einigen praktiziert.

Foto: Bioenergie Freudenstadt GmbH(25.09.13) Das Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH hat die Vergärungsverfahren für Bioabfälle sprichwörtlich unter die Lupe genommen und weist ihnen spezielle Eignungen zu. Flüssige Teilstromvergärung, Nassvergärung, Pfropfenstromvergärung und Boxenvergärung unterscheiden sich dabei zunächst einmal nach dem Input und teils erheblich in der technischen Auslegung. Die abschließende energetische Nutzung ist in jedem Fall Pflicht. Wichtig ist stets, das betonten die Referenten auf dem diesjährigen Kasseler Abfall- und Bioenergieforum ausdrücklich, die intensive Analyse der Rahmenbedingungen vom Inputstrom über den Standort bis zur Verwertung. Für die Investitionskosten in die unterschiedlichsten Vergärungsanlagen werden auch Zahlen genannt: zwischen 200 und 500 Euro je Tonne jährlicher Verarbeitungskapazität. Das summiert sich auf 4 bis 10 Mio. Euro für den Bau einer solchen Anlage...


Unternehmen, Behörden + Verbände: Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH; Bioenergie Freudenstadt GmbH; Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (Meppen), Veolia Umweltservice GmbH
Autorenhinweis: Klaus Niehörster, Düsseldorf
Foto: Bioenergie Freudenstadt GmbH



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: September 2013 (September 2013)
Seiten: 2
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Volkswirt Klaus Niehörster
 
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