Die Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie über Industrieemissionen erfolgt für Abfallverbrennungsanlagen neben den generellen Änderungen übergeordneter Regelwerke, wie z. B. im Bundes-Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz, über die Novellierung der 17. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (17. BImSchV). Im Rahmen der Novellierung der 17. BImSchV wurden insbesondere die Absenkung der Grenzwerte für Stickoxide, Ammoniak, Chlor, Staub und Quecksilber diskutiert. Im Rahmen des Kurzbeitrages werden sowohl die ökologischen Auswirkungen (Relevanz der Schadstoffemissionen aus der Abfallverbrennung im Verhältnis zur bundesweiten Gesamtemission bzw. zu den Emissionen der Hauptemittenten) als auch die ökonomischen Auswirkungen der geforderten bzw. umgesetzten Anforderungen, die über die Anforderungen der IED hinausgehen, aufgezeigt.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 25. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2013 (März 2013) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 3,50 |
Autor: | Dipl.-Ing. Carsten Spohn |
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