Das Kreislaufwirtschaftsgesetz stellt mit dem Anzeigeverfahren neue Anforderungen sowohl an die Träger gewerblicher und gemeinnütziger Sammler als auch an Behörden und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Aus der neuen Regelung folgt eine Vielzahl von Fragen: Darzulegen ist, wie weit der Begriff der gewerblichen und gemeinnützigen Sammlung jeweils reicht, welche Behörden zuständig sind und wie das weitere Verfahren ausgestaltet ist. Zu erörtern ist weiter, welche Reaktionsmöglichkeiten für die Behörde bestehen und in welchen Fällen sie dabei einen besonderen Vertrauensschutz zu berücksichtigen haben.
| Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
| Quelle: | 25. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2013 (März 2013) |
| Seiten: | 14 |
| Preis: | € 7,00 |
| Autor: | RA Wolfgang Siederer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Frank Wenzel Rechtsanwalt Linus Viezens |
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