Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist im Februar 2012 beschlossen worden und zum 1. Juni 2012 in Kraft getreten. Damit ist die EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt worden. Ursprüngliche Absicht war weiterhin, das bestehende Abfallrecht umfassend zu modernisieren, damit eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft, durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen, erreicht wird.
Es geht aber um mehr. Angesichts der Rohstoffarmut Deutschlands einerseits und einer starken Industrieproduktion andererseits, muss das Ziel sein, den Anteil von Sekundärrohstoffen für die Produktion stetig zu erhöhen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 25. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2013 (März 2013) |
Seiten: | 13 |
Preis: | € 6,50 |
Autor: | Eric Rehbock |
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