Wertstofftonne in der Praxis - Projekte, Stoffströme, Kosten
Ausgelöst durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz werden derzeit in zahlreichen Gebietskörperschaften Maßnahmen zur Erweiterung der Wertstofferfassung bis hin zur Erarbeitung einer Wertstoffstrategie unternommen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Ausgestaltung in der Praxis sowie die bisherigen Erfahrungen, die durch die Begleitung vieler Modellversuche ermittelt wurden.
Durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) werden neue Anforderungen an die Wertstoffsammlung gestellt. Kern des neuen KrWG ist die neue fünfstufige Abfallhierarchie. Sie legt die grundsätzliche Stufenfolge aus Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und sonstiger, u. a. energetischer, Verwertung von Abfällen und schließlich der Abfallbeseitigung fest. Vorrang hat die jeweils beste Option aus Sicht des Umweltschutzes. Dabei sind neben den ökologischen Auswirkungen auch technische, wirtschaftliche und soziale Folgen zu berücksichtigen.
Das neue KrWG enthält in § 14 (Förderung des Recyclings) Vorschriften zur Umsetzung von Artikel 11 AbfRRL (Wiederverwendung und Recycling). Ziel der Regelung ist eine Förderung des Recyclings bzw. der stofflichen Verwertung bestimmter Abfälle. Nach Absatz 1 sind die Abfallfraktionen Papier, Metall, Kunststoff und Glas ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln. Die Verpflichtung ist einzuhalten, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
Darüber hinaus enthält § 10 (Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft) in Abs. 1 Nr. 3 dazu eine Verordnungsermächtigung zur Festlegung von 'Anforderungen an das Bereitstellen, Überlassen, Sammeln und Einsammeln von Abfällen durch Holund Bringsysteme, jeweils auch in einer einheitlichen Wertstofftonne oder durch eine einheitliche Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität gemeinsam mit gleichartigen Erzeugnissen oder mit auf dem gleichen Wege zu verwertenden Erzeugnissen, die jeweils einer verordneten Rücknahmepflicht nach § 25 unterliegen'. Die ursprünglich im Gesetzentwurf enthaltene Systembeschränkung auf eine Wertstofftonne wurde aufgrund der Einwände erweitert.
Die weiteren Festlegungen - auch zu der nach wie vor noch nicht entschiedenen Frage der Systemträgerschaft und der Finanzierung - sollen in dem noch ausstehenden Wertstoffgesetz geregelt werden. Ein erstes Thesenpapier des BMU liegt dazu vor, es ist aber nach wie vor ungewiss, ob eine Verabschiedung noch in der laufenden Legislaturperiode erfolgen wird.
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