Das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot ist zentraler Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren. Das OVG Hamburg hat Anfang des Jahres in seiner Moorburg-Entscheidung als erstes Gericht ausführlich zur Frage Stellung genommen, wann eine verbotene 'Verschlechterung' eines Gewässers überhaupt vorliegt. Dabei hat es allerdings angenommen, dass der deutsche Gesetzgeber das Verschlechterungsverbot strenger gestaltet hat, als es durch die europäische Wasserrahmenrichtlinie vorgegeben ist. Eine Auffassung, an der das Bundesverwaltungsgericht offensichtlich erhebliche Zweifel hat, da es dem EuGH jüngst im Verfahren zur Weservertiefung mehrere entscheidungserhebliche Fragen zu Geltung und Inhalt des Verschlechterungsverbots in der Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt hat. Eine nähere Analyse der Entscheidung des OVG Hamburg bestätigt, dass die Argumentation des OVG nicht haltbar ist.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 03 - 2013 (August 2013) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Dr Wolf Friedrich Spieth Dr. Nils Christian Ipsen |
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