Das am 2.5.2013 in Kraft getretene Regelungspaket zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen führt für eine Vielzahl von industriellen Anlagen zu wesentlichen Änderungen der umweltrechtlichen Rahmenbedingungen. Betroffen sind insbesondere auch industrielle Kläranlagen, die erstmals in einer eigens für sie geschaffenen Verordnung - Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) - besonders geregelt werden. Das neue Recht verschärft dabei die Rückführungspflichten des Anlagenbetreibers bei Stilllegung der Anlage mit Blick auf die Umweltmedien Wasser und Boden. Soweit in industriellen Kläranlagen relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden, unterliegen sie dem neuen Instrument eines Ausgangszustandsberichts (AZB), der künftig im Rahmen der Anlagengenehmigung und wesentlichen Änderung der Anlage zu erstellen ist. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Neuerungen, die seit dem 2.5.2013 für industrielle Kläranlagen im Hinblick auf Rückführungspflichten und die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts entstanden sind.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | Heft 03 - 2013 (August 2013) |
| Seiten: | 7 |
| Preis: | € 25,00 |
| Autor: | Stefan Kopp-Assenmacher |
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