Mit einem mit Spannung erwarteten Urteil vom 13.6.20131 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf einen Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 6.7.20112 über die Frage entschieden, ob sog. delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, die auf Grundlage der landesgesetzlichen Regelungen über die kommunale Gemeinschaftsarbeit geschlossen werden, der Geltung des europäischen und deutschen Vergaberechts entzogen sind.
Dies hat der Gerichtshof im Ergebnis verneint. In Anknüpfung an seine bisherige Rechtsprechung beurteilt der Gerichtshof die ausschreibungsfreie Zulässigkeit der sog. interkommunalen Zusammenarbeit weiterhin anhand materiell-wertender Kriterien. Auf die Rechtsform der Zusammenarbeit, eine etwa bestehende gesetzliche Grundlage und/oder die Frage, ob der Vertragsschluss einen Aufgabenübergang bewirkt, soll es offenkundig nicht ankommen. Insoweit erfordert das Urteil eine Korrektur der in Deutschland wohl bislang vorherrschenden Rechtsauffassung.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 04 - 2013 (August 2013) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | RA Dr. Martin Dieckmann Dr. Beatrix Scherenberg |
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