Abfallerzeuger- und -besitzerhaftung nach dem KrWG

Das zum 1.6.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz1 hat die gesetzlichen Begriffsdefinitionen des Abfallerzeugers und des Abfallbesitzers - nunmehr geregelt in § 3 Abs. 8 und Abs. 9 KrWG - nur leicht modifiziert.

Die Veränderungen dienen vor allem der Angleichung an die Europäische Rahmenrichtlinie sowie der Klarstellung. Eine qualitative Veränderung der Begriffsdefinitionen und - damit einhergehend - der inhaltlichen Reichweite der Haftung des Abfallerzeugers und des Abfallbesitzers war dagegen nicht beabsichtigt. Geblieben sind damit die Probleme, die bereits vor dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Hinblick auf die Abgrenzung der persönlichen Verantwortlichkeit und die Reichweite der Haftung bestanden.2
 
Der nachfolgende Beitrag arbeitet die Probleme auf und stellt aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung vor. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Behandlung der Abfallerzeugerhaftung, insbesondere auf den Fragen, welche Anforderungen an die Ursächlichkeit eines Erzeugungsbeitrags zu stellen sind und wie die Abfallerzeugerstellung abzugrenzen ist, wenn in Erfüllung vertraglicher Schuldverhältnisse gehandelt wird.
 
1 Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das durch § 44 Absatz 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) geändert worden ist.
 
2 Vgl. z. B. Kropp, ZUR 2010, 461 ff.; Enders, AbfallR 2008, 56 ff.; Versteyl, NVwZ 2007, 1150 ff.; Frenz, ZUR 2005, 57 ff.; Reese/Schütte, ZUR 1999, 136 ff.; Müggenborg, NVwZ 1998, 1121 ff.; Klett/Enders, BB 1996, 2003 ff.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 04 - 2013 (August 2013)
Seiten: 7
Preis: € 32,00
Autor: RA Dr. jur. Joachim Hagmann
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

carboliq® - Direktverölung gemischter Kunststoffabfälle
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Forderung nach Klimaneutralität dominiert die globale Diskussion über die Zukunft der Industriegesellschaft. Damit einher geht auch die Frage, wie der Umgang mit Kunststoffen in Zukunft erfolgen wird.

Nutzungskonflikt zwischen Carbon-Capture-Anlagen und Fernwärme?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die EEW Energy from Waste GmbH (EEW) hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit 17 Standorten verfügt EEW über eine Verbrennungskapazität von ca. 5 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich - Spitzenplatz oder nur noch Mittelmaß?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Neben der Umstellung der künftigen Energieversorgung auf ein zu 100 % erneuerbares Energiesystem ist die Abfall- und Kreislaufwirtschaft die zweite zentrale Säule im Rahmen der globalen Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft.