Zertifizierung von abfall- und reststoffbasierten Biokraftstoffen - Anpassung der 36. BImSchV

Abfälle und Reststoffe werden vermehrt zur Biokraftstoffherstellung verwendet. Seit dem Jahr 2011 besteht in Deutschland eine Förderung von abfallbasierten Biokraftstoffen über eine doppelte Anrechnung auf die Biokraftstoffquote. Diese macht die Verwendung abfall- und reststoffbasierter Biokraftstoffe für die quotenverpflichteten Mineralölkonzerne attraktiv.

Zum 01.01.2013 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Herstellung abfallbasierter Biokraftstoffe neu geregelt. Die novellierte 36. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verfolgt das Ziel, bestehende Rechtsunsicherheiten abzubauen und durch die Einführung eines Doppelgewichtungsnachweises die Betrugspotentiale auf der Ebene bis zur Verarbeitungsstufe einzudämmen. Die Zertifizierung erfolgt nun - analog der Nachhaltigkeitszertifizierung von agrarrohstoffbasierten Biokraftstoffen - über die gesamte Wertschöpfungskette. Allerdings besteht weiterhin Regelungsbedarf, was die Rückverfolgbarkeit der Biokraftstoffe nach der Verarbeitungsstufe und die rechtssichere Einschränkung der verwendeten Rohstoffe auf tatsächliche Abfälle angeht.



Copyright: © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock
Quelle: 7. Rostocker Bioenergieforum (Juni 2013)
Seiten: 7
Preis: € 0,00
Autor: Wolf-Dietrich Kindt
 
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