Der Betriebsbeauftrage für Abfall (Abfallbeauftragter)

Mit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) am 1.6.2012 sind erstmalig eine Vielzahl von Unternehmen verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Dem Abfallbeauftragten obliegt im Unternehmen die Einhaltung der umweltrechtlichen Aufgaben. Naturgemäß kann ein Unternehmer die ihm obliegenden Pflichten nicht selber in Person erfüllen, so dass er diese auf andere delegiert. Die Übertragung von Betreiberpflichten kann der Unternehmer individuell ausgestalten, wobei ihm insbesondere die Entscheidung verbleibt, ob er diese Aufgaben auf einen eigenen Mitarbeiter überträgt oder einen externen Berater beauftragt.

Gleichgültig, ob sich der Unternehmer für einen internen oder externen Betriebsbeauftragten entscheidet, muss er bei der Auswahl des zu Beauftragenden Sorgfalt walten lassen und wirtschaftliche, fachliche, zeitliche, unternehmerische und persönliche Aspekte in seine Überlegungen und Entscheidungsfindung einfließen lassen.
Der Betriebsbeauftragte für Abfall ist für die praktische Umsetzung der abfallrechtlichen Vorschriften und Anforderungen im Unternehmen zuständig. Er bildet mithin die Schnittstelle zwischen der Praxis im täglichen Anlagenbetrieb und der Führungs- und Entscheidungsebene des Unternehmens.
Erkenntnis, Dokumentation und Planung einer an umweltrechtlichen Belangen orientierten Unternehmensstruktur unter technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten sichern dem Unternehmer eine optimale Umsetzung der Umweltbelange.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 03 - 2013 (Juni 2013)
Seiten: 5
Preis: € 25,00
Autor: Andrea Hennecken
 
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