Mit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) am 1.6.2012 sind erstmalig eine Vielzahl von Unternehmen verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Dem Abfallbeauftragten obliegt im Unternehmen die Einhaltung der umweltrechtlichen Aufgaben. Naturgemäß kann ein Unternehmer die ihm obliegenden Pflichten nicht selber in Person erfüllen, so dass er diese auf andere delegiert. Die Übertragung von Betreiberpflichten kann der Unternehmer individuell ausgestalten, wobei ihm insbesondere die Entscheidung verbleibt, ob er diese Aufgaben auf einen eigenen Mitarbeiter überträgt oder einen externen Berater beauftragt.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 03 - 2013 (Juni 2013) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Andrea Hennecken |
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