Der Europäische Emissionshandel ist mit Beginn des Jahres 2013 in die dritte Handelsperiode eingetreten. Während die erste Handelsperiode (2005-2007) als Testphase begriffen wurde und die zweite Handelsperiode (2008- 2012) als sogenannte Kyoto-Phase die erste Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls nachvollzog, kann die dritte Handelsperiode des Emissionshandels, die von 2013 bis 2020 dauern wird, erneut als Erprobungsphase in der Weiterentwicklung des Emissionshandels bezeichnet werden. Gegenstand der Erprobung ist allerdings nicht mehr, wie in der ersten Handelsperiode, das ökonomische Instrument des europäischen Emissionshandels. In der dritten Handelsperiode wird durch die europaweite Harmonisierung der Zuteilungsregeln und der Übertragung weitgehender Vollzugskompetenzen auf die Europäische Kommission die umfassende Harmonisierung eines Teilbereichs des Emissionshandels erprobt.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 03 - 2013 (Juni 2013) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Sebastian Briem Lars Hoffmann |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.
Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.
Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.