Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED, 2009/28/EG) gibt als verbindliches Ziel vor, ab 2020 mindestens 10 % des fossilen Kraftstoffbedarfs durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Biokraftstoffe der zweiten Generation versprechen zwar ökologische und ökonomische Vorteile, sind jedoch noch nicht oder (wie Biomethan) nur sehr eingeschränkt am Markt verfügbar.
Daher ist es umso wichtiger, die aktuell zur Verfügung stehenden Biokraftstoffe umweltfreundlicher zu produzieren, zumal Biokraftstoffe nach den Vorgaben der Biokraft-NachV ab 2017 ein Treibhausgas(THG)-Minderungspotenzial von 50 % und ab 2018 von 60 % gegenüber dem fossilen Referenzkraftstoff aufweisen müssen. Das betrifft Emissionen aus allen Bereichen der Biokraftstoff-Produktionskette. Im Energiepflanzenanbau ist die Höhe der THG-Emissionen besonders vom Stickstoff(N)-Aufwand und der Bodenbearbeitungsintensität sowie indirekt vom Dieselkraftstoffeinsatz abhängig. Ein derzeitiges Forschungsprojekt der LFA bezweckt die Reduzierung der THGFeldemissionen im Energiepflanzenbau (Raps, Ethanolweizen) für die Biokraftstoffproduktion. Dazu sollen Möglichkeiten genutzt werden, die sich aus der Verwendung einer standortgerechten und möglichst vielgliedrigen Fruchtfolge unter Einbeziehung von N-bindenden Körnerleguminosen und der Produktionstechnik ergeben.
| Copyright: | © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock |
| Quelle: | 7. Rostocker Bioenergieforum (Juni 2013) |
| Seiten: | 7 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | M. Sc. Katja Schiemenz Dr. Andreas Gurgel |
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