Die Europäische Kommission hat am 17.10.2012 einen Vorschlag für eine Richtlinie veröffentlicht, die wesentliche Inhalte der Richtlinie über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen (98/70/EG)1 sowie der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2009/28/EG)2 ändert. Grundsätzlich ist eine langfristige Anpassung der politischen Rahmenbedingungen zur Förderung der Verwertung von Abfall- und Reststoffen zum Beispiel in der Biokraftstoffproduktion unumgänglich.
Der aktuelle Vorschlag der Europäischen Kommission hat im Falle seiner Umsetzung wesentliche Änderungen im Biokraftstoffund z.B. Abfallsektor zur Folge und wirft somit zahlreiche Fragen auf. Neben den weiteren Zweifelsfragen ist für eine eingehende Folgenabschätzung des Vorschlags die Untersuchung folgender Aspekte unabdingbar:
â—â— Verfügbares Rohstoff- und Biokraftstoffpotenzial über die gesamte Bereitstellungskette nicht-konventioneller Biokraftstoffe,
â—â— Anreizwirkung im Abfallsektor und Kontrollmechanismen zur Vermeidung von Missbrauch,
â—â— Verlässlichkeit politischer Rahmenbedingungen und Investitionssicherheit für derzeitige und zukünftige Produktionsanlagen,
â—â— Umstellung von Anbausystemen und ggf. Wegfall von Koppelprodukten.
Copyright: | © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock |
Quelle: | 7. Rostocker Bioenergieforum (Juni 2013) |
Seiten: | 13 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Karin Naumann Dipl.-Ing. Stefan Majer |
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