Die Anforderungen zur Sicherheit und Aufsicht von Stauanlagen sind in Deutschland wasserrechtlich auf Ebene der Bundesländer geregelt. Am Beispiel der Bezirksregierung Arnsberg wird der Inhalt und Umfang der staatlichen Stauanlagenaufsicht in Nordrhein-Westfalen beschrieben. Dort ist die Aufsichtsbehörde im Sinne eines 'Vier-Augen-Prinzips' tätig, die die Eigenüberwachung des Betreibers durch Vorortkontrollen und durch
Prüfung von vorzulegenden Unterlagen überprüft aber auch ergänzt. Sie wird als notwendiger Bestandteil eines redundanten Sicherheitsdenkens angesehen.
Größere Stauanlagen besitzen ein in der Regel hohes Gefährdungspotenzial. Im Fall eines Versagens des Absperrbauwerkes können für Menschen, Sachwerte und die Umwelt erhebliche Überflutungsschäden entstehen. In Deutschland sind die Sicherheitsanforderungen für Stauanlagen wasserrechtlich geregelt. Die diesbezügliche Gesetzgebung obliegt den Bundesländern.
Eine Mehrzahl der sechzehn Bundesländer hat in Ihren Wassergesetzen explizit Regelungen zur Stauanlagensicherheit getroffen. Elf Bundesländer setzen Größenkriterien und sechs Bundesländer ergänzend das Gefährdungspotenzial für die Gültigkeit besonderer Anforderungen an den Bau und Betrieb von Stauanlagen fest. Diese können auf das preußische Wassergesetz von 1913 und die zugehörige Anleitung für den Bau und Betrieb von Talsperren [1] von 1914 zurückgeführt werden. Als Größenmerkmale werden die Absperrbauwerkshöhe H (mit unterschiedlichem Bezug) und bzw. oder das gespeicherte Volumen I bei Voll-, Hochwasser- oder Kronenstau festgelegt.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 05/2013 (Mai 2013) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dipl. Ing. Friedhelm Garbe |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Der Schutz von Mooren und somit kohlenstoffreicher Böden ist ein zentrales Element erfolgreicher Klimaschutzstrategien. Am Beispiel der Küstenregion Niedersachsens wird deutlich, welche sozioökonomischen Folgen eine Wiedervernässung ohne wirtschaftliche Nutzungsperspektiven nach sich ziehen kann. Eine transformative Moornutzung kann nur gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Rahmenbedingungen, soziale Akzeptanz und ökonomische Realitäten ineinandergreifen.
Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.
In-situ-Erhebung der Schädigung von Fischen beim Durchgang großer Kaplan-Turbinen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2025)
Schädigungen der heimischen Fischarten Aitel, Nase und Äsche bei der Turbinenpassage wurde mittels HI-Z-Tags an zwei mittelgroßen Laufkraftwerken untersucht. Bei juvenilen Fischen wurden Überlebensraten (48 h) zwischen 87 % und 94 % gefunden, bei den adulten Fischen zwischen 75 % und 90 %. Die geringeren Schädigungen am Murkraftwerk im Vergleich zum Draukraftwerk können plausibel durch eine geringere Zahl an Turbinenflügeln (vier statt fünf), eine geringere Fallhöhe und eine etwas langsamer laufende Turbine erklärt werden.