Einsatz von 160°-UV-Gerätesensoren in UV-Mitteldruckgeräten zur Trinkwasserdesinfektion

Die Überwachung der Bestrahlungsstärke von gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 294-2 geprüften UV-Geräten zur Trinkwasserdesinfektion erfolgt anhand von UV-Gerätesensoren. Dazu sind laut DVGW-Arbeitsblatt W 294 sowohl UV-Sensoren mit 40° als auch 160° Messfeldwinkel zugelassen. In einem vom DVGW geförderten Forschungsvorhaben wurde festgestellt, dass 40°-UV-Sensoren im Vergleich zu 160°-UVSensoren häufig höhere Messwertfehler aufweisen. Anders als bei UV-Niederdruckgeräten gibt es in Deutschland bislang keine Betriebserfahrungen mit 160°-Sensoren in UV-Geräten mit Mitteldruckstrahlern. Im nachfolgenden Beitrag werden die Ergebnisse der Untersuchungen zum Einsatz von 160°-UV-Sensoren an einer bestehenden UV-Mitteldruckanlage dargestellt.

Gemäß Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach §11 der Trinkwasserverordnung 2001 dürfen in Deutschland ausschließlich UV-Geräte zur Trinkwasserdesinfektion eingesetzt werden, für die in einem biodosimetrischen Test nach DVGW-Arbeitsblatt W 294-2 eine Fluenz - umgangssprachlich auch
UV-Dosis genannt - von mindestens 400 J/m² (bezogen auf 254 nm) erfolgreich nachgewiesen wurde. Die Fluenz im UV-Reaktor ist jedoch nicht direkt messbar. Auch kann diese unter den komplexen hydraulischen Verhältnissen und den unterschiedlichen UV-Bestrahlungsstärken im UV-Reaktor nicht mit der geforderten Genauigkeit berechnet werden. Die Desinfektionswirksamkeit von UV-Geräten wird daher im Rahmen einer Baumusterprüfung durch Dosierung und Bestimmung der Inaktivierung von Bacillus-subtilis-Sporen (biodosimetrisch) für definierte Betriebszustände ermittelt. Im späteren Anlagenbetrieb erfolgt die Einhaltung der
geforderten Mindestfluenz indirekt durch die Überwachung der Betriebskennwerte Wasserdurchfluss (m³/h) und Mindestbestrahlungsstärke (W/m²).



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 06 - 2013 (Juni 2013)
Seiten: 7
Preis: € 4,00
Autor: Björn Wölfel
Dr. Jutta Eggers
 
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