Bis 2020 sollen jedes Jahr sechs Milliarden Nm³ Biogas in die deutschen Versorgungsnetze eingeleitet werden. Gegenwärtig sind entsprechende Einspeiseanlagen aber eher noch eine Ausnahme. Und das, obwohl es im Bereich der anaerob vergorenen sowie der Klär- und Faulgase bereits verlässliche Erfahrungswerte und ein umfangreiches Regelwerk gibt.
Ein wesentliches Ziel des zur Jahrtausendwende in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) ist es, den regenerativ erzeugten Stromanteil im Netz zu erhöhen. Im Jahr 2020 soll dieser demnach 35 Prozent betragen. Analog dazu wird erneuerbare Energie künftig auch im Gasnetz eine größere Rolle spielen. Laut der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV) sollen mit Start der neuen Dekade jedes Jahr sechs Milliarden Nm³ Biogas in die Erdgasnetze eingespeist werden (Abb. 1). Nach dem heutigen Stand der Technik wären rund 2.000 entsprechende Biogas-Einspeiseanlagen vonnöten, um diese ehrgeizige Zielvorgabe umzusetzen. Ende 2011 gab es in Deutschland aber erst 77 Einrichtungen, über die lediglich 0,28 Milliarden Nm³ regenerativ erzeugtes Gas in die Versorgungsnetze einfließen konnte, so der Biogasmonitoring-Bericht der Bundesnetzagentur.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 06 - 2013 (Juni 2013) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Florian Hupka Michael Titz |
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