Ein Kernbestandteil der Novelle des deutschen Abfallrechts durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)1 sind die Vorschriften der §§ 17, 18 KrWG über die Befreiung von der Überlassungspflicht für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen.
Diese waren bereits in ihrem Zustandekommen hoch umstritten, eine Einigung über ihre endgültige Fassung konnte bekanntlich erst im Vermittlungsausschuss erzielt werden. Infolgedessen erfreut sich auch ihre Auslegung und Anwendung, einschließlich der Frage ihrer Europarechtskonformität, hoher Aufmerksamkeit in der juristischen Fachliteratur. Demgegenüber war eine gerichtliche Befassung mit den neuen Vorschriften zunächst nur spärlich zu verzeichnen - was angesichts der Dauer verwaltungsgerichtlicher Verfahren in der Natur der Sache liegt, aber auch den Umständen geschuldet ist, dass die Frist für die Anzeige bestehender gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen erst am 31.8.2012 ablief (vgl. § 72 Abs. 2 S. 1 KrWG) und die hohe Zahl eingegangener Anzeigen offenkundig die meisten Vollzugsbehörden überfordert hat bzw. auch heute noch vor erhebliche kapazitäre und andere Bearbeitungsprobleme stellt. Aufgrund dessen ist, soweit ersichtlich, im Jahr 2012 nur etwa ein halbes Dutzend gerichtlicher Entscheidungen zur Thematik der gewerblichen Sammlung ergangen. Indes hat sich die Entscheidungsdichte seit Anfang dieses Jahres beträchtlich erhöht. Nach hiesiger Zählung liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt etwa 25 Eil- und Hauptsacheentscheidungen vor, davon immerhin fünf obergerichtliche.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 03 - 2013 (Juni 2013) |
Seiten: | 11 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | RA Dr. Martin Dieckmann Dr. Beatrix Scherenberg Hendryk Zeuschner |
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