Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Sommer 2011 hat sich der Planungsprozess für die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) grundlegend geändert. Während die FNB bis zu diesem Zeitpunkt die Ausbauplanung des Netzes in ihrem Netzgebiet auf der Basis eigener Erkenntnisse durchgeführt haben, müssen sie seitdem jährlich einen gemeinsamen Netzentwicklungsplan (NEP) vorlegen. In diesem Beitrag werden neben den gesetzlichen Grundlagen die der gemeinsamen Planung zugrundgelegten Prämissen und der Ablauf dieser Planung beschrieben. Im Weiteren werden einzelne Ergebnisse des ersten der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgelegten Plans dargelegt sowie auf noch zu klärende Punkte hingewiesen.
In § 15 a EnWG ist festgelegt, dass die FNB jährlich einen gemeinsamen nationalen Netzentwicklungsplan erstellen und der BNetzA vorlegen müssen. Erstmalig ist dieses zum 1. April 2012 erfolgt. In diesem Plan müssen alle wirksamen Maßnahmen aufgeführt sein, die für die Optimierung, Verstärkung sowie für den bedarfsgerechten Ausbau des Netzes in den jeweils nächsten zehn Jahren erforderlich sind. Insbesondere sind die Maßnahmen aufzunehmen, die in den nächsten drei Jahren durchgeführt werden müssen. Bei der Erarbeitung des NEP Gas müssen die FNB angemessene Annahmen über die Entwicklung der Gewinnung, der Versorgung und des Gasverbrauchs sowie der Ein- und Ausfuhr von Gas treffen. Im Gesetzestext ist die Beteiligung der nachgelagerten Netzbetreiber ausdrücklich
vorgesehen.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 05 - 2013 (Mai 2013) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Philipp Behmer |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Überblick über und Diskussion der Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau
der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland
Die innerstaatliche Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens
- ein Rechtsvergleich
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Like all public international law treaties, the Paris Climate Accords rely on national law for their implementation. The success of the agreement therefore depends, to a large extent, on the stepstaken or not taken by national governments and legislators as well as on the instruments and mechanisms chosen for this task. Against this background, the present article compares different approaches to the implementation of the Paris Agreement, using court decisions as a means to assess their (legal) effectiveness.
Klimaschutzrecht und Erzeugung erneuerbarer Energien in der Schweiz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Verschachtelte Gesetzgebung unter politischer Ungewissheit