Der Landtag des Landes Brandenburg hat am 15.12.2011 ein
neues Wassergesetz verabschiedet1 und damit die Anpassung
des bisherigen Landeswassergesetzes an die Ergebnisse
der Föderalismusreform 2006 sowie die daraus resultierende
Neuordnung des Wasserrechts in Bund und Ländern vollzogen.
Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Novellierung auch
dazu genutzt, landesspezifische Aspekte neu zu regeln, namentlich
beispielsweise das Wassernutzungsentgelt.
Das Land Brandenburg will mit dem neuen Wassergesetz
insgesamt das Nachhaltigkeitsprinzip bei der Gewässerbewirtschaftung
stärker betonen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 01 - 2013 (März 2013) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Stefan Kopp-Assenmacher |
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