Immer häufiger wollen Sanierungsverpflichtete in Verhandlungen
zu öffentlich-rechtlichen Verträgen, aber auch
im Zusammenhang mit Sanierungsanordnungen Klarheit
herstellen, bis zu welchem Punkt sie ihren Sanierungspflichten
nachkommen müssen. Weil einerseits weder das
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) noch die Bundes-
Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) die
Kategorie der Sanierungszielwerte geregelt haben, noch
andererseits das Gebot der inhaltlichen Bestimmtheit von
Ordnungsverfügungen wohl regelmäßig die Festlegung von
Sanierungszielwerten nahelegt1, findet in der Praxis nicht
selten ein 'Aushandeln' der Ziele bzw. Werte statt.
Kern der Betrachtung ist der Standortzustand nach Abschluss von Sanierungsmaßnahmen oder anderen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Während die Störer bzw. Investoren geringe Werte, überschaubare Zeiträume und möglichst Freistellungen bzw. die Entlassung aus dem Altlastenverzeichnis für den Fall des Erreichens der Werte bewirken wollen, möchte sich die der Gefahrenabwehr verpflichtete Behördenseite in dem iterativen Festlegungsprozess2 möglichst lange alle Reaktionsspielräume offenhalten. Abseits der Festlegung im Wege des 'Bargaining' stellt sich für beide Seiten die Frage nach der rechtssicheren Gestaltungsmöglichkeit von verbindlichen Sanierungszielen, sowohl bei der Sanierung von Boden, von Altlasten sowie von hierdurch verursachten Gewässerverunreinigungen nach den §§ 1 Satz 2 und 4 Abs. 3 BBodSchG. Allein auf das in § 4 Abs. 7 Satz 2 BBodSchV für einen Teilbereich genannte, jedoch allgemein geltende Verhältnismäßigkeitsprinzip hinzuweisen3, welches bekanntlich die Eignung, die Erforderlichkeit und die Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) der Maßnahme erfordert, dürfte allerdings zu wenig Hilfestellung4 sein. Ziel des Beitrags ist es, Leitplanken für die rechtliche Lösung des aufgezeigten Problems aufzuzeigen sowie noch zu klärende Aspekte zu identifizieren. Hierzu wird zunächst das rechtliche Problem erläutert (II.), bevor bisherige Lösungsansätze aufgezeigt (III.) und eigene L´ösungsvorschläge vorgestellt werden (IV.).
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 01 - 2013 (März 2013) |
Seiten: | 12 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Prof. Dr. Dr. Joachim Sanden |
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