Die Interkalibrierung nach EG-Wasserrahmenrichtlinie - Neue Ergebnisse und Resümee

Die unterschiedliche Bewertung des ökologischen Zustands nach EG-Wasserrahmenrichtlinie durch die Mitgliedstaaten wurde in der sogenannten Interkalibrierung harmonisiert. Ein für die zweite Phase (2008 bis 2011) revidierter Leitfaden vereinheitlichte Ablauf und Kriterien der Interkalibrierung zwischen den verschiedenen Biokomponenten und Gewässerkategorien. Nahezu alle deutschen Bewertungsverfahren konnten erfolgreich interkalibriert werden. Der Prozess förderte den internationalen Fachaustausch und schaffte einheitliche ökologische Standards in der europäischen Gewässerbewirtschaftung.

Weltweit greift menschliches Handeln massiv in den Naturhaushalt ein, was Verlust von Biodiversität und eingeschränkte Nutzbarkeit der natürlichen Ressourcen zur Folge hat. Durch ihre vielfältige Nutzung sind die aquatischen Lebensräume besonders betroffen. Beschaffung von Nahrung, Trink- und Brauchwasser, Energiegewinnung oder Gütertransport sind wichtige Dienstleistungen unserer Gewässer, deren Inanspruchnahme weitreichende Folgen für die Struktur und Funktion dieser Lebensräume hat. Diese Entwicklung umzukehren, ist eine globale Herausforderung und kann nur durch die Integration ökologischer, ökonomischer und sozialer Ziele gelingen.
Die grenzübergreifende Bewirtschaftungsplanung, welche von der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für ganze Flussgebietseinheiten vorgeschrieben ist, bildet ein wichtiges Werkzeug für den koordinierten Schutz der Oberflächengewässer in der EU. Um gemeinschaftlich Maßnahmen zu planen, bedarf es einheitlicher Information über den aktuellen Zustand der Gewässer. Zentrale Zielvorgabe der WRRL ist das Erreichen des guten ökologischen Zustands, doch die EU-Mitgliedstaaten bewerten diesen Zustand mit unterschiedlichen Verfahren. Deshalb sieht die WRRL eine Harmonisierung der Zielvorgabe durch die sogenannte Interkalibrierung (IK) vor. Diese beschäftigte seit 2004 eine Vielzahl von Fachleuten aus Wissenschaft und Wasserwirtschaft in ganz Europa. Im IK-Prozess wurden die nationalen Definitionen des guten ökologischen Zustands für ähnliche Gewässertypen innerhalb gemeinsamer natürlicher Großräume verglichen und angepasst.
Eine erste IK-Phase 2005 bis 2007 lieferte Ergebnisse für einzelne biologische Qualitätskomponenten (Biokomponenten) und Gewässerkategorien, welche die EU-Kommission durch einen Entscheid 2008 verbindlich machte. Allerdings zeigte sich, dass die allgemeinen Vorgaben sehr individuell durch die verschiedenen Arbeitsgruppen umgesetzt wurden. Also schaffte ein revidierter Leitfaden die Grundlage für die zweite IK-Phase 2008 bis 2011. In diesem Artikel werden die Neuerungen im IK-Verfahren in der zweiten Phase beschrieben, eine Zusammenfassung der für Deutschland relevanten Ergebnisse gegeben und die Errungenschaften der IK-Arbeit diskutiert.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 1-2/2013 (Januar 2013)
Seiten: 4
Preis: € 10,90
Autor: Dr. Sebastian Birk
Dipl.-Biol. Eva Bellack
Priv. Doz. Dr. rer. nat. Jürgen Böhmer
Dr. Ute Mischke
Dr. Jochen Schaumburg
 
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