Durch das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschaftsund Abfallrechts, das am 1.6.2012 in Kraft getreten ist, wurde auch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geändert. Für Diskussion sorgt gegenwärtig die Neufassung des § 9 Abs. 9 ElektroG, die zahlreiche Behörden zum Anlass nehmen, privaten Entsorgungsunternehmen nicht nur die Annahme und Entsorgung von Altgeräten aus privaten Haushalten, sondern auch von Altgeräten anderer Nutzer als privater Haushalte zu verbieten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine solche Verbotsverfügung jüngst unter Hinweis auf den nicht zwischen Geräten aus privaten Haushalten und Geräten anderer Nutzer differenzierenden - weiten - Wortlaut des § 9 Abs. 9 ElektroG bestätigt.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 02 - 2013 (März 2013) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | RA Dr. Anno Oexle Frederik Janke |
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