Reichweite und Inhalt des Gebots der Ordnungsgemäßheit der Abfallverwertung - zugleich Anmerkung zu VG Würzburg, Beschluss vom 11.10.2012 - W 4 S 12.820

Mit dem VG Würzburg hat sich nach dem BayVGH1 zum zweiten Mal ein Gericht zu § 18 Abs. 2 KrWG geäußert. Nach dieser Vorschrift sind seit dem 1.6.2012 die gewerblichen Sammler i. S. d. § 3 Abs. 18 KrWG verpflichtet, ihren Anzeigen gemäß § 18 Abs. 1 KrWG Nachweise beizufügen. Die Entscheidung des VG Würzburg ist jedoch mit unionsrechtlichen Anforderungen an die Abfallbewirtschaftung und mit einer (unionsrechtskonformen) Auslegung des deutschen KrWG nicht zu vereinbaren, weil sie Reichweite und Inhalt des Gebots der Ordnungsgemäßheit der Abfallverwertung zu eng fasst.

Das VG Würzburg war mit den Anordnungen einer Abfallbehörde gegen zwei gewerbliche Sammler von Schuhen und Alttextilien mittels Containern befasst. Der eine Sammler ist eine Arbeitsgemeinschaft von Unternehmern, der andere Sammler ist eines der Unternehmen in dieser Arbeitsgemeinschaft. Die Sammler hatten ihre Sammlungen gemäß § 18 Abs. 1 KrWG angezeigt. Nach Auffassung der Behörde waren die Anzeigen unzureichend, so dass sie den gewerblichen Sammlern aufgab, weitere Angaben und Unterlagen vorzulegen. Da die Sammler dieser Aufforderung nicht nachkamen, ordnete die Behörde an, ihr (1.) alle Containerstandorte in ihrem Zuständigkeitsbereich anhand einer Containerstandortliste mit genauen Adressen anzuzeigen, ihr (2.) Pachtverträge, Sondernutzungserlaubnisse oder Einverständniserklärungen als Nachweis zum Aufstellen aller Sammelcontainer zu übersenden sowie ihr (3.) den Vertrag zur Errichtung der Arbeitsgemeinschaft vorzulegen. Zugleich ordnete sie die sofortige Vollziehung dieser Verpflichtungen an.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 02 - 2013 (März 2013)
Seiten: 6
Preis: € 32,00
Autor: EMLE Gregor Alexander Franßen
Henning Blatt
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.