Durch die im Jahr 1993 erlassene 3. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift 'Technische Anleitung Siedlungsabfall' wurde festgelegt, dass die Ablagerung unbehandelter Abfälle mit hohem Gehalt an biologisch abbaubarer organischer Substanz bis zum 01.06.2005 beendet werden musste. Dies hatte zur Folge, dass alle Deponiebetreiber von diesem Zeitpunkt an mit einem stark veränderten Müllaufkommen zu tun hatten, was sich schlussendlich auch auf den an der Deponie herrschenden Gashaushalt auswirkte. Verstärkt wurde dieser Effekt im Wesentlichen noch durch die im Jahr 2002 verabschiedete Abfallverordnung, die bei der Deponiestilllegung oder der Stilllegung eines Deponieabschnittes die Aufbringung einer Oberflächenabdichtung ob als Temporär- oder als Endabdeckung fordert.
| Copyright: | © Verlag Abfall aktuell |
| Quelle: | Band 21 - Stilllegung und Nachsorge von Deponien 2013 (März 2013) |
| Seiten: | 9 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Jörg Simon |
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