Deponieverhalten und Gashaushalt von MBA-Deponien

Aufgrund der Regelungen in der früheren TA Siedlungsabfall (TASi, 1993) endete die Ablagerung von unbehandelten organischen Abfällen zum 01.06. 2005. Im Anhang 2 der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV, 2001) wurden zudem Zuordnungskriterien für die Deponierung mechanisch-biologisch vor-behandelter Abfälle festgelegt. Die wesentlichen Regelungen sind in die Deponieverordnung, die am 16.07.2009 in Kraft trat (DepV, 2009), übernommen worden.

Das Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft, Prof. R. Stegmann und Partner, wurde vom Umweltbundesamt beauftragt, mit einem Gutach­ten die fachlichen Grundlagen für die Ermittlung der Methanemissionen aus der Ablagerung von MBA-Abfällen zu erarbeiten (Heyer et al., 2012).
In diesem Zusammenhang waren u.a. folgende Teilaufgaben zu bearbeiten:
Zur Erarbeitung des Gutachtens wurden schwerpunktmäßig aktuelle Forschungs- und Überwachungsergebnisse sowie Untersuchungen an Deponien zum Deponieverhalten ausgewertet. Dazu wurden Verbände, Betreiber von MBA-Deponien, Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie Fachbehörden um entsprechende Angaben gebeten.
Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und einige Schlussfolgerungen abgeleitet.



Copyright: © Verlag Abfall aktuell
Quelle: Band 21 - Stilllegung und Nachsorge von Deponien 2013 (März 2013)
Seiten: 15
Preis: € 0,00
Autor: Dr.-Ing. Kai-Uwe Heyer
Dr.-Ing. Karsten Hupe
Prof. Dr.-Ing. Rainer Stegmann
 
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