Der Betreiber von Deponiegasanlagen sieht sich als Arbeitgeber verschiedenen Rechtsnormen zum Schutz seiner Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen gegenüber. Diese sind im Wesentlichen: Arbeitsschutzgesetz, Sozialgesetzbuch, Bundesimmissionsschutzgesetz,
Chemikaliengesetz.
Hieraus erwachsen dem Deponiebetreiber verschiedene Pflichten, die zunächst für die einzelnen Rechtsbereiche getrennt zu sehen sind, was die Umsetzung für den Deponiebetreiber nicht unbedingt erleichtert, allerdings auch koordiniert werden können. Im folgenden Beitrag soll hierzu eine Übersicht zu den in der Überschrift gegebenen Punkten im Zusammenhang mit Deponiegasanlagen und hier insbesondere mit dem Explosionsschutz gegeben werden. Haben sich Deponiebetreiber in der Vergangenheit überwiegend an der Sicherheitsregel für Deponien orientiert, so müssen sie nunmehr die Betriebssicherheitsverordnung als zentrale Rechtsnorm berücksichtigen.
| Copyright: | © Verlag Abfall aktuell |
| Quelle: | Band 21 - Stilllegung und Nachsorge von Deponien 2013 (März 2013) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Prof. Dr.-Ing Gerhard Rettenberger |
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