Das Bundes-Immissionsschutzgesetz enthält eine Vielzahl umweltschützender Instrumente. Sie gestatten es, durch eine Anlage i.S.d. § 3 Abs. 5 BImSchG hervorgerufene schädliche Umwelteinwirkung zu bekämpfen und den Betreiber der Anlage zu verpflichten, die sich aus den §§ 5 und 22 BImSchG ergebenden Anforderungen zu erfüllen. Die möglichen Maßnahmen beginnen mit dem Genehmigungserfordernis für besonders schädliche Anlagen, reichen über nachträgliche Anordnungen und enden mit der Stilllegung und Beseitigung der Anlage.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | StoffR 06/2012 (Dezember 2012) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Professor Dr. Dr. h.c. Franz-Joseph Peine |
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