Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) enthält die Verpflichtung, Bioabfälle spätestens ab dem 01.01.2015 getrennt zu sammeln. In Gebieten, die bisher kein System zur getrennten Bioabfallsammlung anbieten, wird die Einführung der Biotonne in naher Zukunft zur Diskussion stehen. Aber auch die Kommunen, die bereits eine
Getrennterfassung von Bioabfällen anbieten, sollten prüfen, ob Anschlussgrad und Sammelmenge erhöht werden können.
Copyright: | © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) |
Quelle: | Stellungnahme 2013 (Juli 2013) |
Seiten: | 7 |
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