Neue Strategie der Abwasserreinigung für kleine Kläranlagen

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) stellen Einleitungen von Abwasser aus Kanalisation oder aus Abwasserbehandlungs- bzw. Kläranlagen in Gewässer Benutzungen dar, für die eine behördliche Erlaubnis zu erteilen ist.

In § 7a WHG wird als Anforderungsniveau zur Begrenzung der Schadstofffracht des Abwassers der Einsatz eines Verfahrens nach dem Stand der Technik vorgeschrieben. Auch das Verdünnungsverbot oder das Verbot der Verlagerungen von Umweltbelastungen in andere Umweltmedien ist zu beachten. Dementsprechend müssen Abwasseranlagen auch errichtet und betrieben werden (§ 18b WHG). Bestehende Anlagen, die diesen vorgenannten Anforderungen nicht entsprechen, sind unter angemessener Fristsetzung in erforderlichem Maße umzurüsten oder zu sanieren. Die Sanierungsauflagen werden von den Wasserrechtsbehörden unter Fristsetzung vorgegeben.
 
Für Einleitungen aus Abwasserbehandlungsanlagen wird der Stand der Technik präzisiert durch die Abwasserverordnung (AbwV). Bei Erteilung einer Erlaubnis sind die dort genannten Anforderungen mindestens festzusetzen. Neben allgemeinen Begriffsbestimmungen und Festlegungen zu Analysen- und Messverfahren und zur Einhalteregelung enthält diese Verordnung spezielle Anforderungen für Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen in einzelnen Anhängen.
 
Bei Einleitungen in besonders empfindliche bzw. schützenswerte Gewässer können im Einzelfall über die gesetzlichen Regelungen hinaus weitere oder noch strengere Anforderungen gefordert werden; diese sind dann jeweils im Wasserrechtsbescheid präzisiert. Beispielsweise können bei Einleitungen in stehende oder sehr langsam fließende Gewässer gezielte Nährstoffeliminationsmaßnahmen zur Vermeidung von Eutrophierungserscheinungen geboten sein.



Copyright: © BIUKAT - Bayerisches Institut für Umwelt- und Kläranlagentechnologie e.V.
Quelle: 3. Moosburger Umwelttechnikforum 9. März 2010 (März 2010)
Seiten: 19
Preis: € 0,00
Autor: Dr.-Ing. Jörg Strunkheide
 
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