Trinkwasser kann ohne entsprechende Werkstoffe und Materialien nicht genutzt werden: Zur Gewinnung, Aufbereitung, Fortleitung, Speicherung und Verteilung werden unterschiedliche Werkstoffe benötigt. Trinkwasser kann durch den Kontakt mit Werkstoffen in chemischer und mikrobiologischer Hinsicht verändert werden. Der Gesetzgeber hat zur Begrenzung einer nachteiligen Beeinflussung des Trinkwassers Anforderungen an die verwendeten Werkstoffe in § 17 der TrinkwV 2001 festgelegt.
Mit der 2. Änderungsverordnung der TrinkwV 2001 sind besonders in § 17 'Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser' umfangreiche Änderungen in Kraft getreten. Sie betreffen zunächst weniger die in Absatz 2 aufgeführten Anforderungen an Werkstoffe und Materialien, die für die Errichtung oder Instandhaltung von Anlagen verwendet werden, welche sich erstens auf den Schutz der menschlichen Gesundheit, zweitens auf den Geruch oder den Geschmack des Wassers und drittens auf die Abgabe vermeidbarer Stoffe beziehen. Für die Sicherstellung, dass nach TrinkwV 2001 geeignete Werkstoffe und Materialien eingesetzt werden, wird in Absatz 2 ausdrücklich der 'Unternehmer oder sonstige Inhaber von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser' benannt. Hiermit wird dem 'Unternehmer [...]' im Sinne der TrinkwV 2001 eine Pflicht und Verantwortung auferlegt, die im Alltag ohne zusätzliche fachliche Unterstützung nicht zu erfüllen ist. Dies gilt gleichermaßen für Planer und Installateure: Es ist ohne Weiteres nicht zu erkennen, ob von Werkstoffen Stoffe in Mengen abgegeben werden, die größer sind, als dies bei Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar ist. Hier bedarf es einer praktikablen Arbeitshilfe, die es ermöglicht, vor der baulichen Ausführung geeignete Bauteile auszuwählen.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 02 - 2013 (Februar 2013) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Georg-Joachim Tuschewitzki Dr. Christiane Schell |
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