infoBlatt Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG)

Elektro- und Elektronikgeräte gibt es in einer sehr großen Vielfalt und Anzahl; allein in Deutschland sind über 11.000 Hersteller registriert. Gebrauchte oder defekte Elektro- und Elektronikgeräte, die nach Nutzungsende als Abfall zu entsorgen sind, werden als Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) bezeichnet.

Der Anteil der EAG am Gesamtabfall ist zwar insgesamt sehr gering. Die Geräte können aber umweltschädliche bzw. gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten (z. B. blei- oder cadmiumhaltige Batterien3, ozonschichtschädigende Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), Quecksilberschalter, bleihaltige Bildröhren, asbesthaltige Bauteile, PCB-haltige Kondensatoren, flammschutzmittelhaltige Leiterplatten).
 
Da Alter, Hersteller, Zusammensetzung sowie enthaltene Bauteile und Schadstoffe der EAG insbesondere bei einer gemeinsamen Sammlung in einem Container (wie am Wertstoffhof) unbekannt sind, sind diese EAG grundsätzlich als gefährlicher Abfall einzustufen. Sobald ein gefährliches Bauteil und/oder ein gefährlicher Stoff (z. B. FCKW, Asbest) enthalten sind, wird das gesamte Altgerät zu gefährlichem Abfall. EAG dürfen keinesfalls über die Restmülltonne oder als Sperrmüll entsorgt werden.

Den vollständigen Artikel können Sie beim LfU herunterladen: https://www.lfu.bayern.de/abfall/infoblaetter/index.htm



Copyright: © Bayerisches Landesamt für Umwelt
Quelle: Publikationen (August 2012)
Seiten: 7
Preis: € 0,00
Autor: Jürgen Beckmann
 
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