Die EU hat verbindliche BVT-Schlussfolgerungen für die Herstellung von Zement-, Kalk- und Magnesiumoxid erstellt
Die EU-Industrieemissionsrichtlinie schreibt ab 7. Januar 2013 vor, dass betroffene Anlagen nach 'BVT-Schlussfolgerungen' zu betreiben sind -spatestens 4 Jahre nach deren Veroffentlichung. BVT-Schlussfolgerungen benennen branchenspezifisch die -unter okonomischen und okologischen Aspekten -besten verfugbaren Techniken ('VT') und damit erreichbare Emissionswerte. Die Techniken sind ausfuhrlich in 'VT-Merkblattern' beschrieben. Ihr Inhalt wird von der EU und spezialisierten Behorden-, Industrie- und Umweltverbandsvertretern zusammengetragen, diskutiert und BVT definiert. Im November 2012 einigte sich die EU erstmals auf BVT-Schlussfolgerungen fur die Zement-, Kalk- und MgO-Herstellung, die auf einer bis 2008 durchgefuhrten Datensammlung zum Stand der Technik basieren. Dieser Beitrag wirft ein Schlaglicht auf die neuen Anforderungen. Wahrend bei fruheren BVT-Merkblattern Unubersichtlichkeit und Mehrdeutigkeit kritisiert wurden, wird anhand der BVT fur Staub und NOx aus der Zementindustrie gezeigt, dass die neuen BVT-Schlussfolgerungen bessere Definitionen enthalten. Daruber hinaus erfolgten Festlegungen zu SOx, CO, HCl, HF sowie fur Dioxine/Furane, Quecksilber und weitere Schwermetalle; fur Gesamt-C wurden keine europaweit einheitlichen Vorgaben getroffen. Die rechtsverbindliche Veroffentlichung im EU-Amtsblatt wird im Marz 2012 erwartet. Da die BVT-Vorgaben nicht eindeutig sind, bereitet der Gesetzgeber derzeit gemeinsam mit dem Bund/Landerarbeitskreis Immissionsschutz Konkretisierungen zum bundeseinheitlichen Vollzug vor.
| Copyright: | © Rhombos-Verlag |
| Quelle: | Ausgabe 04 / 2012 (Dezember 2012) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Dipl.-Ing. Christian Tebert |
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