Fachleute nahmen Stellung zum Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie in deutsches Recht
Im Hinblick auf das Umsetzungspaket zur EU-Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/ EU) wurden insbesondere in der zweiten Mantelverordnung seit dem Referentenentwurf [1] bis hin zum Kabinettbeschluss am 5. September 2012 einzelne Umweltschutzanforderungen weiter abgeschwacht. So ist im Kabinettbeschluss fur die Abfallmitverbrennung im Zementwerk weiterhin ein Grenzwert fur die NOX-Reduzierung von 200 Milligramm pro Kubikmeter (mg/Nm3) enthalten, aber der hierzu korrespondierende Schlupfgrenzwert fur Ammoniak wurde gestrichen. Entfernt wurden auch Ammoniakbegrenzungen fur Abfallverbrennungsanlagen und Kohlekraftwerke mit SNCR-Technik (SNCR =Selective Non- Catalytic Reduction), die im ersten Entwurf noch enthalten waren. Die Grenzwerte waren als Beitrag zur Erreichung Nationaler Emissionshochstgrenzen vorgesehen und entsprachen den europaischen Festlegungen fur Beste verfugbare Technik (BVT). Am 14. Dezember 2012 hat der Bundesrat die Wiederaufnahme mit einem von 10 bzw. 15 auf 30 mg/Nm3 erhohten NH3-Wert vorgeschlagen.
Copyright: | © Rhombos Verlag |
Quelle: | Ausgabe 04 / 2012 (Dezember 2012) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Harald Schönberger Dipl.-Ing. Christian Tebert Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl |
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