Rechtliche Entwicklungen im Bereich der Elektro- und Elektronikaltgeräte (EAG) wurden seit dem Inkrafttreten der Europäischen Richtlinie 2002/96/EG auf europäischer und nationaler Ebene vorangetrieben. Österreich hat sich im internationalen Vergleich bei Sammel- und Verwertungszielen gut positioniert. Durch die Neufassung der Richtlinie 2012 wird ein weiterer Schritt hinsichtlich Standardisierung der Geräte und Reduzierung der gefährlichen Inhaltsstoffe unternommen. In Österreich wird die Umsetzung der Richtlinie als Novelle der Elektroaltgeräte-Verordnung diskutiert.
Ausgehend von der Europäischen Richtlinie 2002/96/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte wird folgend eine Darstellung der gesetzlichen Lage über Rücknahme und stoffliche Verwertung von Elektroaltgeräten gegeben. Bemühungen auf europäischer und österreichischer Seite sollen geschildert und Entwicklungen in der EAG-Novelle 2012 diskutiert werden.
Im österreichischen Recht ist diese Richtlinie in der 'Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Altgeräten", BGBl. II Nr. 121/2005 seit 30. April 2005 umgesetzt. Bis Ende 2006 wurde als Ziel eine Sammelquote von 4 kg pro Einwohner für Altgeräte der privaten Haushalte (Business-to-Consumer B2C) festgesetzt. Angestrebt werden darüber hinaus Verwertungsquoten von 50 % bis 80 % und eine regelmäßige Berichterstattung der Länder alle zwei Jahre. Dem Hersteller obliegt hiermit die Kennzeichnung und Rücknahme bzw. die konforme Verwertung der Altgeräte, meist wird dies durch ein Rücknahmesystem bewerkstelligt. Die Kosten für die Sammlung und das Recycling sind im Kaufpreis berücksichtigt (Kramer 2012).
| Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
| Quelle: | Depotech 2012 (November 2012) |
| Seiten: | 2 |
| Preis: | € 1,00 |
| Autor: | Mag. Therese Schwarz Univ.-Prof. DI Dr. mont. Roland Pomberger |
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