In seinem Beschluss vom 16.10.2012 hat das BVerwG den Eilanträgen der Naturschutzverbände NABU und BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung stattgegeben. Nach Prüfung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses kommt das BVerwG zu dem Schluss, dass die Erfolgsaussichten in der Hauptsache - auch wegen des Umfangs des Materials - nach summarischer Prüfung offen sind. Auch die 2600 Seiten und siebenjährige Planungsdauer sind kein Indiz für die Rechtmäßigkeit. Trotz des gesetzlich angeordneten Sofortvollzuges und der internationalen Verkehrsbedeutung des Vorhabens kommt das BVerwG aufgrund einer (reinen) Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 VwGO (mit geringfügigen Ausnahmen) zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung für sämtliche Maßnahmen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 06 - 2012 (Dezember 2012) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Prof. Dr. Andrea Versteyl |
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