Seit dem 1. Januar 2012 müssen laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 60 Prozent der anfallenden Wärme in Blockheizkraftwerken genutzt werden. Dies bedeutet auch für Betreiber von biogasbetriebenen KWK-Anlagen, dass sie gesetzeskonforme Wärmekonzepte für ihre Anlagen entwerfen und umsetzen müssen. In diesem Beitrag wird die Wirtschaftlichkeit solcher Wärmenutzungskonzepte verglichen.
Das Ziel des EEG ist es, den Anteil von Strom aus regenerativen Energien bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 Prozent anzuheben. Eine wichtige regenerative Energiequelle stellt hierbei das Biogas dar, das als Brennstoff in Blockheizkraftwerken für die Produktion von elektrischem Strom und Wärme dient. In der novellierten Fassung des EEG vom 1. Januar 2012 wird allerdings gefordert, dass die bei der Stromproduktion anfallende Wärme zu mindestens 60 Prozent genutzt werden muss. Wird dieser Wert nicht eingehalten, wird der im BHKW erzeugte Strom nicht nach den Vergütungssätzen des neuen EEG, sondern nach den aktuellen Preisen für Baseload-Strom an der Strombörse EEX in Leipzig vergütet. Die Anlage ist unter diesen Voraussetzungen nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 01 - 2013 (Januar 2013) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Jan Schymassek |
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