Stand der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie im Rheingebiet

Im Rheingebiet ist der Informationsaustausch und die Koordinierung zur vorläufigen Bewertung der Hochwasserrisiken und zu den Risikogebieten in IKSR und IKSMS erfolgt. Dies ist in Übersichtskarten mit Erläuterungsbericht dokumentiert. Zum derzeitigen Stand der Fertigstellung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten in den Mitgliedstaaten haben beide Kommissionen Kurzberichte mit Übersichtskarten erarbeitet, die regelmäßig fortgeschrieben werden. Die koordinierte Aufstellung der HWRM-Plane für das Rheingebiet wird vorbereitet.

Durch Hochwasserrisikomanagement (HWRM) sollen Hochwasservorsorge und Hochwasserschutz verbessert und Hochwasserschaden verhindert werden. Grundlage für die Umsetzung von Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sind im Rheingebiet die Aktionspläne Hochwasser der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) und der Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS) sowie die Hochwasserschutzkonzepte der Länder im Rheingebiet. Durch diese bestehen schon umfangreiche Erfahrungen bei der Umsetzung der HWRM-RL.
Im Rheingebiet sind für die Umsetzung der HWRM-RL und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die gleichen Behörden zuständig. Die Auswirkungen des Klimawandels werden entsprechend den Vorgaben der HWRM-RL berücksichtigt. Hierzu gibt es Untersuchungen in IKSR und IKSMS sowie den deutschen Bundesländern.
Die HWRM-RL schreibt einen Informationsaustausch und die Koordinierung auf Ebene der Flussgebietseinheit für drei Bearbeitungsschritte vor:
â– â–  die Bewertung des Hochwasserrisikos bis Dezember 2011,
â– â–  die Bestimmung der Gebiete mit Hochwasserrisiko bis September 2012,
â– â–  die Aufstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten bis Dezember 2013 und
â– â–  die Aufstellung der HWRM-Plane bis Dezember 2015.
Im Rheingebiet erfolgt dies koordiniert im Rahmen der Arbeitsgruppe Hochwasser der IKSR auf A-Ebene (Einzugsgebiete größer 2 500 km2) und auf B-Ebene in den IKSMS sowie in der 2012 neu gegründeten Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Rhein. Informationsaustausch und Koordinierung zwischen den beiden Kommissionen sind durch gemeinsame Mitglieder der Arbeitsgruppen beider Kommissionen sichergestellt. Das gleiche gilt für die Abstimmung mit den deutschen Ländern am Rhein.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasserwirtschaft 11 / 2012 (November 2012)
Seiten: 6
Preis: € 10,90
Autor: Dr.-Ing. Bernd Worreschk
 
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