Interkommunale Zusammenarbeit bei der Sammlung von Siedlungsabfällen

Im Bundesland Steiermark ist die Sammlung von Siedlungsabfällen durch das Steiermärkische Abfallwirtschaftsgesetz den Gemeinden übertragen worden und haben diese für diese Aufgabe eine öffentliche Abfuhr einzurichten. Dazu können sich die Gemeinden eigener Einrichtungen mit Fahrzeugen und Personal bedienen, aber auch anderer öffentlicher Einrichtungen (Abfall-wirtschaftsverband, Verwaltungsgemeinschaft) oder eines berechtigten privaten Sammlers.

Um neben den abfallrechtlichen Bestimmungen auch die Forderung nach leistbaren Gebühren erfüllen zu können, sind die kommunalen Sammelbetriebe einer permanenten Optimierung ihrer betriebswirtschaftlichen Strukturen unterworfen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass dem wirtschaftlichen Vergleich mit Kosten und Leistung privater Anbieter standgehalten werden kann. Dabei stellen interkommunale Kooperationen eine von mehreren Möglichkeiten dar, Betriebsabläufe zu optimieren und Ressourcen zielgerichtet einzusetzen. Am Beispiel der Stadt Leoben und deren Kooperationen mit zwei Nachbargemeinden soll ein positives Ergebnis einer derartigen Zusammenarbeit gezeigt werden, welche deutliche Vorteile für alle Beteiligten erbracht hat.



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: Depotech 2012 (November 2012)
Seiten: 4
Preis: € 2,00
Autor: Alfred Krenn
 
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