Vergären oder verbrennen? - Ja! - Differenzierte Betrachtung der Ökobilanz bei der Verwertung von Bioabfällen gefordert

Mit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt und damit die Gesetzeslage stärker auf Klima- und Ressourcenschutz ausgerichtet. Das betrifft auch die Verwertung der Bioabfälle. Studien belegen: Die Bewertung der Ökobilanz muss differenziert betrachtet werden.

Foto: M. Boeckh(20.11.12) Der 1. Juni 2012 hat für die Entsorgungsbranche in Deutschland tiefgreifende Veränderungen gebracht. Das neue KrWG befasst sich unter anderem mit der Entsorgung und Verwertung von Bioabfällen. So wird die Getrenntsammlungspflicht von Bio- und Restabfällen ab 2015 unter dem Vorbehalt der technischen und wirtschaftlichen Zumutbarkeit festgeschrieben. Dieser Vorbehalt gilt auch zu Gunsten derjenigen Verwertungsmaßnahme, die die ökologisch sinnvollste Alternative darstellt. Bei der Entscheidung über die Alternativen muss der konkrete Einzelfall betrachtet werden. So führt etwa die pauschale Regelung, dass bei einem Heizwert > 11.000 kJ/kg die energetische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichrangig ist, in die Irre. Altpapier hat einen Heizwert, der über dieser Grenze liegt. Dennoch ist das stoffliche Recycling von Altpapier unbestritten der thermischen Verwertung vorzuziehen. Die gesetzlichen Vorschriften müssen also auf dem Verordnungswege konkretisiert werden...

Unternehmen, Behörden + Verbände: Ingenieurconsulting Umwelt und Bau, Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (IFEU), Zweckverbands Thermische Abfallverwertung Donautal (ZV TAD), Umweltbundesamt (UBA)
Autorenhinweis: Dr. Hansjörg Roll, Phillip Chartschenko, MVV Umwelt
Foto: M. Boeckh



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: November/Dezember 2012 (November 2012)
Seiten: 3
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Hansjörg Roll
Philip Chartschenko
 
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