BImSchG und KrWG

Das am 1.6.2012 in Kraft getretene KrWG gilt es weiterhin vom BImSchG abzugrenzen, auf das § 13 KrWG für immissionsschutzrechtliche Anlagen verweist. Nunmehr wird aber vor allem der Einsatz von Sekundärbrennstoffen als Produkt ermöglicht.

Das Zusammenspiel von BImSchG und KrWG nach dem § 13 KrWG bleibt bestimmend für die abfallbezogenen Pflichten der Anlagenbetreiber. Formaler Anknüpfungspunkt ist weiterhin § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BImSchG, der aber von den Wandlungen des KrWG mitgeprägt wird.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 05 - 2012 (Oktober 2012)
Seiten: 5
Preis: € 25,00
Autor: Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
 
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