Die Regelungen zur 'gewerblichen Sammlung' waren bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens heftig umstritten. Zugleich gehören sie zu den ersten Regelungen, die aktuell im Fokus behördlicher und gerichtlicher Verfahren stehen bzw. stehen werden. Das mit den Regelungen des § 18 KrWG gegenüber dem Nachweis in § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG geänderte Anzeigeverfahren hat dazu geführt, dass z.T. bereits mit Verkündung des KrWG, verstärkt jedoch seit Inkrafttreten des KrWG 'gemeinnützige' und 'gewerbliche' Sammlungen angezeigt werden. Dieser Beitrag befasst sich daher im Wesentlichen mit aktuellen Rechtsfragen zum Verfahren gemäß § 18.
§ 18 regelt ein eigenständiges, von den §§ 53 und 54 zu unterscheidendes Anzeigeverfahren und konstituiert eine Anzeigepflicht für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen mit einer Drei-Monatsfrist vor ihrer Aufnahme (Abs. 1), beschreibt Inhalt und Umfang der Anzeige der gewerblichen (Abs. 2) und der gemeinnützigen Sammlung (Abs. 3), die Verfahrensbeteiligung des örE (Abs. 4), die Möglichkeiten der Beschränkung oder Untersagung der Sammlungen sowie die Folgen einer vorzeitigen Einstellung (Abs. 5 und 6) sowie die Privilegierung von vor Inkrafttreten des KrWG bereits durchgeführten Sammlungen (Abs. 7), die nach § 72 Abs. 2 zwar auch einer Anzeigepflicht unterfallen, jedoch zunächst weitergeführt werden können.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 05 - 2012 (Oktober 2012) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Frank Wenzel |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
carboliq® - Direktverölung gemischter Kunststoffabfälle
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Forderung nach Klimaneutralität dominiert die globale Diskussion über die Zukunft der Industriegesellschaft. Damit einher geht auch die Frage, wie der
Umgang mit Kunststoffen in Zukunft erfolgen wird.
Nutzungskonflikt zwischen Carbon-Capture-Anlagen und Fernwärme?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die EEW Energy from Waste GmbH (EEW) hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit 17 Standorten verfügt EEW über eine Verbrennungskapazität von ca. 5 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr.
Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich - Spitzenplatz oder nur noch Mittelmaß?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Neben der Umstellung der künftigen Energieversorgung auf ein zu 100 % erneuerbares Energiesystem ist die Abfall- und Kreislaufwirtschaft die zweite zentrale Säule im Rahmen der globalen Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft.