Eine Kooperation in Form des Berliner Interpolationsmodells ist zwar verbunden mit einer Gebietsaufteilung, jedoch aufgrund der Freistellungmöglichkeit in § 2 Abs. 1 GWB mit § 1 GWB vereinbar. Zwar wird Restwettbewerb i.S. von § 1 GWB beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung ist aber wegen der erheblichen Rationalisierungseffekte, die ohne eine solche Vereinbarung nicht zu erreichen sind, unerlässlich. Es ist zu erwarten, dass die Kostenvorteile aus dieser Effizienzverbesserung dem Verbraucher jedenfalls teilweise zugutekommen. Wettbewerbsfreundlichere Alternativen sind - nicht zuletzt aufgrund der strukturellen Eigentümlichkeiten des Marktes - nicht ersichtlich. Damit stellt sich das Berliner Modell als praxisorientierte und leistungsfähige Problemlösung im Streit um die Trägerschaft einer einheitlichen Wertstofftonne dar.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 05 - 2012 (Oktober 2012) |
Seiten: | 15 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Franz Jürgen Säcker Juliane Schmitz |
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