Zur Umsetzung der europäischen AbfRRL in nationales Recht wird das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) novelliert. Das neue, vom Bundestag bereits verabschiedete Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat die erforderliche Zustimmung des Bundesrates noch nicht erhalten und befindet sich derzeit noch im Vermittlungsausschuss. Im vorliegenden Beitrag werden die für die Bioabfall- und Wertstoffsammlung
relevanten Regelungen des neuen KrWG sowie die zu erwartenden Auswirkungen vorgestellt.
Im Dezember 2008 ist die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Abfallrahmenrichtlinie, AbfRRL) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, die schädlichen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen zu verringern, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren und die Ressourceneffizienz der Abfallwirtschaft zu verbessern. Die Abfallrahmenrichtlinie sollte bis zum 12. Dezember 2010 in nationales Recht umgesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des EU-Rechts soll das bestehende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) durch das neue 'Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) fortentwickelt werden. Kern des neuen KrWG ist die neue fünfstufige Abfallhierarchie. Sie legt die grundsätzliche Stufenfolge aus Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und sonstiger, u.a. energetischer Verwertung von Abfällen und schließlich der Abfallbeseitigung fest. Vorrang hat die jeweils beste Option aus Sicht des Umweltschutzes. Dabei sind neben den ökologischen Auswirkungen auch technische, wirtschaftliche und soziale Folgen zu berücksichtigen. Das neue KrWG wurde am 28.10.2011 vom Bundestag verabschiedet und anschließend dem Bundesrat zugeleitet.
| Copyright: | © Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung ASA e.V. |
| Quelle: | 9. Recyclingtage 2012 (September 2012) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 3,00 |
| Autor: | Dr.-Ing. Gabriele Becker |
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