Die 'gewerbliche Sammlung' von Haushaltsabfällen zur Verwertung war das zentrale Konfliktthema des nunmehr abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Nachdem der Bundestag am 28.10.2011 - nach einer Verständigung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem VKU - eine gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung bereits deutlich kommunalfreundlichere Regelung verabschiedet hatte, haben die Kommunen im nachfolgenden Vermittlungsverfahren weitere Verbesserungen ihrer Rechtsposition erreichen können.
Die 'gewerbliche Sammlung' von Haushaltsabfällen zur Verwertung war das zentrale Konfliktthema des nunmehr abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Nachdem der Bundestag am 28.10.2011 - nach einer Verständigung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem VKU - eine gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung bereits deutlich kommunalfreundlichere Regelung verabschiedet hatte, haben die Kommunen im nachfolgenden Vermittlungsverfahren weitere Verbesserungen ihrer Rechtsposition erreichen können. In seiner Sitzung vom 8. Februar 2012 hat sich der Vermittlungsausschuss auf eine Neufassung der Regelungen zu der 'gewerblichen Sammlung' verständigt (Beschlussempfehlung Drs. 17/8568). Grundlage der Verständigung sind die Modifizierungen und Präzisierungen der sogenannten Gleichwertigkeitsklausel in § 17 Abs. 3 Sätze 4 und 5 KrWG, auf die sich die Beteiligten bereits am 12. Januar 2012 grundsätzlich geeinigt hatten.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 24. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2012 (April 2012) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | RA Hartmut Gaßner Dr. jur. Holger Thärichen |
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