Konsequenzen der novellierten Bioabfallverordnung für die biologische Abfallbehandlung

Die Novelle der Bioabfallverordnung wird für die biologische Abfallbehandlung verschiedene Veränderungen mit sich bringen, auf die sich Betreiber von Kompostierungs- und von Vergärungsanlagen einzustellen haben. Auf die wesentlichen Änderungen wird in diesem Beitrag eingegangen. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Beitrages ist allerdings noch nicht vollständig bekannt, wie der Bundesrat - voraussichtlich Ende März 2012 - über die Novelle abschließend entscheiden wird.

2004 wurden erste Überlegungen zur Novelle der BioAbfV angestellt, die vor allem in Überarbeitungsvorschlägen zu den Anhängen 1 und 2 mündeten. Ein erster Entwurf der Änderung der Bioabfallverordnung wurde den beteiligten Kreisen im Dezember 2007 zur Kenntnis gebracht. Diese Fassung war 2008 auch Gegenstand einer Anhörung der Länder und der beteiligten Kreise. Der seinerzeit diskutierte Entwurf war mit dem BMELV allerdings noch nicht abgestimmt. Aufgrund verschiedener Grundsatzfragen bezüglich der Abgrenzung der Regelungsbereiche des Abfallrechts und des Düngerechts zogen sich diese Abstimmungen sehr lange hin. 2011 konnte schließlich eine innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Fassung der Novelle vorgelegt werden. Diese wurde am 25.11.2011 im Bundesrat nach Maßgabe von insgesamt 28 Änderungen beschlossen (DS 578/11 (B)). Im Nachgang der BR-Sitzung wurde vom BMU in einem Meinungsaustausch mit den Ländern sowie mit betroffenen Verbänden noch einmal ein Änderungsbedarf erkannt, der sich zum einen aus formalen Gründen und zum anderen aus absehbaren negativen Auswirkungen auf die Vermarktung von Kompost und von Gärrückständen ergab. Verschiedene Verbände und Gütegemeinschaften hatten hierauf hingewiesen.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 24. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2012 (April 2012)
Seiten: 11
Preis: € 5,50
Autor: Dr. Bertram Kehres
 
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