Aktuelle Entwicklungen im Deponierecht
Die 'Erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung' ist am 1.12.2011 in Kraft getreten. Es ist nun an der Zeit, diese Änderungen bei den Betroffenen bekannt zu machen und sie im täglichen Deponiebetrieb und bei den Verwaltungen anzuwenden. Auch diese teils klarstellenden Neuregelungen werden Anlass zu Diskussionen und Auslegungen geben.
Am 1. Dezember 2011 ist die 'Erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung' - (DepV) in Kraft getreten. Damit wurde ein längeres Verfahren abgeschlossen, das bereits mit einer Forderung der EU-Kommission nach einer einzigen Änderung schon bei der Entstehung der Deponieverordnung 2009 (DepV 2009) begann. Dies war nicht die erste Änderung des deutschen Deponierechts - und wird auch nicht die letzte gewesen sein.
Das Deponierecht unterlag seit der ersten Regelung im Merkblatt 3 der Zentralstelle für Abfallbeseitigung des Bundesgesundheitsamtes 1969 ständigen fachlichen Entwicklungen, wurde inhaltlich konkreter - auch strenger - und mit der Zeit auf höherem Rechtsniveau angesiedelt. Das Merkblatt wurde erst in Verwaltungsvorschriften, wie die Verwaltungsvorschrift Grundwasser 1990, die TA Abfall 1991 und die TA Siedlungsabfall 1993 weiterentwickelt, dann kamen Verordnungen, mit denen die europäische Deponierichtlinie umzusetzen war, wie die Abfallablagerungsverordnung 2001 und die Deponieverordnung 2002 sowie die Deponieverwertungsverordnung 2005 dazu. Im Jahr 2009 gelang es schließlich, das bis dahin auf diese drei Verwaltungsvorschriften und drei Verordnungen verteilte und dadurch mitunter schwer verständliche und nicht immer widerspruchsfreie Deponierecht in der Deponieverordnung 2009 (DepV 2009) zusammen zu fassen und zu vereinfachen.
Im europäischen Recht wurde einerseits die Deponierichtlinie in Bezug auf die temporäre Lagerung von Quecksilber geändert und die Richtlinie über Industrieemissionen (IED) neugefasst. Diese Regelwerke sind u.a. durch Änderungen der Deponieverordnung in das nationale Recht umzusetzen.
Für alle, die mit Deponien beruflich zu tun haben, seien es Planer, Bauausführende, Betreiber oder die Genehmigungsbehörden, wird es weiterhin spannend bleiben. Um das Richtige zu tun, muss jeder das aktuelle Recht kennen. Dieser Beitrag soll im Wesentlichen einen Überblick über die derzeit in Kraft getretenen sowie einen Ausblick auf zukünftige Änderungen im Deponierecht geben.
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